Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht

Risikomanagement ist Teil der Sorgfaltspflicht, einer Pflicht zur Vermeidung oder Abschwächung negativer sozialer und ökologischer Auswirkungen von Geschäftsaktivitäten, die durch die OECD-Leitsätze für verantwortungsvolles Handeln und die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte festgelegt wurde.

Dieser Artikel gibt einen Überblick über aktuelle relevante Ereignisse europäischer Länder in Bezug auf die Gesetzgebung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, die nur verabschiedete Gesetze oder konkrete Schritte in Richtung einer Gesetzgebung umfassen. Alle Informationen stammen von der European Coalition for Corporate Justice und ihren Belegen für eine verbindliche Gesetzgebung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (Februar 2021).

Deutschland
Juni 2021 - Am 11. Juni 2021 beschließt der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, auch Lieferkettengesetz genannt. Ab 2023 wird es für Unternehmen mit mehr als 3000 und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter*innen gelten. Es sieht vor, dass Unternehmen im Rahmen der UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ermitteln in wieweit ihre Geschäftstätigkeit in der gesamten Lieferkette gegen Menschenrechte verstoßen und dann Maßnahmen gegen die Verstöße zu ergreifen und Beschwerdemechanismen einführen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes.  

Schweiz                                                                                                                                               
November 2020 - Die Initiative für verantwortungsvolles Wirtschaften war Gegenstand der Volksabstimmung und wurde nicht angenommen. Daher ist der Gegenvorschlag (u.a. nichtfinanzielle Berichtspflichten, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kinderarbeit und Konfliktmineralien) in Kraft getreten.
Juni 2018 - Der Nationalrat (Unterhaus) hat einen Gesetzesvorschlag angenommen, der große Unternehmen zu menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung verpflichtet. Dieser Gesetzesentwurf war ein Gegenvorschlag zur Bürgerinitiative "Verantwortliches Wirtschaften", die die Verfassung ändern wollte, um Sorgfaltspflichten für Unternehmen einzuführen, einschließlich menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht und zivilrechtlicher Haftung.
 

Österreich
Mai 2020 - Einführung eines Gesetzes zur sozialen Verantwortung im (Online-)Bekleidungssektor im Parlament - Sorgfaltspflichten, die den Verkauf von Kleidung und Schuhen, die mit Zwangs- und Kinderarbeit hergestellt wurden, verhindern sollen.

Vereinigtes Königreich
Januar 2020 - Die Environmental Bill wurde erneut ins Parlament eingebracht.
März 2020 - Ein Abgeordneter schlug eine Änderung des Umweltgesetzes vor, die die Regierung verpflichtet, einen separaten Gesetzesentwurf zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu veröffentlichen.                                                                                                                                                       2015 - Modern Slavery Act wurde verabschiedet, einschließlich einer Klausel zur Transparenz in den Lieferketten, die Sorgfaltspflichten vorschreibt, um sicherzustellen, dass in ihren Lieferketten keine Sklaverei oder Menschenhandel stattfindet.
 

Norwegen
Juni 2021 - Am 14. Juni 2021 verabschiedet das norwegische Parlament das Transparenzgesetz, Transparency Act. Es verpflichtet große und mittelständische Unternehmen dazu nicht nur in ihrer Lieferkette, sondern in allen Geschäftsbeziehungen in ihrer Wertschöpfungskette eine Sorgfaltsprüfung für Menschenrechte und menschenwürdige Arbeit durchzuführen. Bisher fehlt noch die Sorgfaltsprüfung für Umweltaspekte. Dies könnte jedoch in der nächsten Gesetzesauswertung geändert werden.                                                                                                  November 2019 - Der Ethik-Informationsausschuss hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der sich mit Transparenz, der Pflicht zur Kenntnisnahme und der Sorgfaltspflicht in Lieferketten befasst. Gleichzeitig prüft die Regierung ein mögliches Gesetz gegen moderne Sklaverei, ähnlich dem britischen Modern Slavery Act.
 

Niederlande
März 2021 - Ein geplanter Gesetzesentwurf, Dutch Bill on Responsible and Sustainable Business Conduct, zur Erweiterung des Gesetzes zur Sorgfaltspflicht bei Kinderarbeit orientiert sich am deutschen und norwegischen Lieferkettengesetz. Allerdings würde das Gesetz nur für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gelten und würde so für nur ein Drittel der Mitglieder der Initiative Dutch Agreement on Sustainable Garments and Textiles, Niederländisches Abkommen über nachhaltige Bekleidung und Textilien (AGT), gelten.                                                                                  
Mai 2019 - Die Regierung hat ein Gesetz zur Sorgfaltspflicht bei Kinderarbeit verabschiedet, das 2022 in Kraft tritt und in dem Unternehmen der Aufsichtsbehörde eine Erklärung vorlegen müssen, in der sie erklären, dass sie die Sorgfaltspflicht erfüllt haben, um Risiken im Zusammenhang mit Kinderarbeit in ihrer gesamten Lieferkette zu identifizieren.

Dänemark
März 2021 - Dänemark hat verschiedene zivilgesellschaftliche Initiativen, jedoch (noch) kein Gesetz zu Human Rights Due Diligence. Das Land tauschte sich im März 2021 mit den anderen Nordischen Ländern zu dem geplanten EU Lieferkettengesetz aus.                                                                           
Januar 2019 - Drei politische Parteien haben zusammen mit der Unterstützung von 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen, dem Gewerkschaftsbund, dem dänischen Verbraucherrat und einigen Unternehmen einen Parlamentsantrag eingebracht, der die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags zur verpflichtenden HRDD und zur Haftung von Unternehmen fordert.

Frankreich
Februar 2017 - Frankreich mit dem "Duty of Vigilance Act" (Loi de Vigilance) seine Gesetzgebung zur Lieferkette eingeführt. Das Gesetz zur Sorgfaltspflicht verpflichtet alle großen französischen Unternehmen - mit mehr als 5.000 Mitarbeitern in Frankreich oder mehr als 10.000 weltweit - zu einer Sorgfaltspflicht in Bezug auf die von ihnen kontrollierten Unternehmen und alle ihre Auftragnehmer und Lieferanten. Das Gesetz besteht aus zwei Mechanismen: eine "zivilrechtliche Wachsamkeitspflicht", die darauf abzielt, Risiken und schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte, die Gesundheit, die persönliche Sicherheit und die Umwelt im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten zu verhindern und ein "Abhilfe- und Haftungsmechanismus" für Verstöße gegen diese Pflichten durch Unternehmen. 
November 2018 - Die Regierung verpflichtete sich, einen Gesetzesvorschlag zur Einführung einer EU-weiten Wachsamkeitspflicht zu unterstützen.

Italien
2001 - Ein Gesetzesdekret über die verwaltungsrechtliche Haftung von juristischen Personen wurde eingeführt, das eine strafrechtliche Haftung für Menschenrechtsverletzungen vorsieht. Compliance-Programme sollten in italienischen Unternehmen vorhanden sein.

Einen Überblick über die Bewegungen rund um die Sorgfaltspflichtgesetzgebung finden Sie in der Abbildung unten:

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